Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Michala Nitsche
Heide-Alpaka Erlebnishof/Holzofenbäckerei
Lindwerder Dorfstraße 21
06917 Jessen OT Lindwerder

Kontakt

Telefon: 0172/5785942
E-Mail: heidealpaka@web.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE-244065895

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
LVM Münster
Kolbe-Ring 21
48126 Münster

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Webmaster:

Marcus Mehlis & Michaela Nitsche

marcus@elsterangler.de

© 2019 www.heide-alpaka.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgrundlagen

Mit Überweisung des Unkostenbeitrages, der von Ihnen gebuchten Aktivität bei den Heide-Alpakas, werden von Ihnen und allen an der Aktivität teilnehmenden Personen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt gleichermaßen bei jedem Besuch und jedem Kontakt mit unseren Tieren.

Die Vertragsbedingungen gelten für die Aktivitäten mit den Alpakas, für den Aufenthalt in unserer Einrichtung und auf unseren Weiden, sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes.

Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 1.1 Vertragspartner

Vertragspartner ist auf der einen Seite Heide-Alpakas als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.

§ 1.2 Vertragsverhältnis

Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder des Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung der Heide-Alpakas, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Seiten der Heide-Alpakas, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

 § 2 Gebühren und Rücktritt

Touren sind nur dann fest gebucht, wenn der zu entrichtende Betrag auf dem Konto der Heide-Alpakas eingegangen ist. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Die Buchungsbestätigung ist bei Antritt der Aktivität vorzulegen. Oder wenn sie Bar im voraus bezahlt wurden.

Bleibt ein Gast einer gebuchten Tour fern, behalten wir den bereits entrichteten Betrag ein. Wird eine Tour seitens des Gastes (aus welchen Gründen auch immer), vorzeitig abgebrochen, behalten wir den bereits entrichteten Betrag ein.

Ist ein Gast verhindert der gebuchten Tour beizuwohnen, so hat er die Möglichkeit die Buchung auf eine andere Person zu übertragen. Eine Information an die Heide-Alpakas per E-Mail oder whats-app reicht aus, die Weitergabe der Buchungsbestätigung an die dann teilnehmende Person ist notwendig.

Wird eine Tour von Seiten der Heide-Alpakas abgesagt, erhalten die Tour-Teilnehmer einen Ersatztermin. Dieser wird individuell abgesprochen.

Denkbar für eine Absage sind gesundheitliche oder witterungsbedingte Gründe, wie z.B. Sturm, starker Dauerregen oder übermäßige Hitze. Wir informieren in einem solchen Fall rechtzeitig per Handy oder E-mail.

§ 3 Zutritt

§ 3.1 Zutrittsvoraussetzungen

Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Andere Bereiche des privaten landwirtschaftlichen Betriebs auf dem Gelände, sind nicht gestattet.

Kinder unter 14 Jahre dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsener auf unserem Gelände und unseren Weiden aufhalten.

§ 3.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug

Die Heide-Alpakas sind Teil eines privaten landwirtschaftlichen Betriebes, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht.

Im Rahmen der Aktivität bei den Heide-Alpakas ist der Zugang nur für unsere Bereiche des Geländes erlaubt. Dieser Zugang kann ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.

§ 3.3 Hunde

Hunde müssen zu Hause bleiben bei allen Aktivitäten.

§ 4 Sicherheit

Die Benutzung unseres Hofes sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt auf unserem Hof bzw. des ganzen Geländes und den Wiesen sowie währende unseren Alpaka-Wanderungen und anderen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unseres Hofes erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder.

Regenschirme sind während der Wanderung aus Sicherheitsgründen für Tiere und Menschen nicht erlaubt. Bitte verwenden Sie eine Regenjacke oder ähnliche Schutzkleidung. Ein Verstoß kann nach einer Mahnung zum Ausschluss der Wanderung führen.

§ 5 Füttern und Streicheln von Tieren

Das Füttern und Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Den Tieren darf ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Futter gefüttert werden.

§ 6 Alpaka Wanderungen

Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Touren bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden können oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Bleibt ein Gast der Aktivität ohne vorherige Absage fern, erhält er keine Rückzahlung und keine Ausgleichsleistung. Wird eine Tour von Seiten des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, erhält der Gast keine Rückzahlung und keine Ausgleichsleistung. Die Heide-Alpakas behalten sich bei allen Aktivitäten, auch den Alpaka-Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer Gäste oder die Sicherheit unserer Tiere gefährden, von der jeweiligen Aktivität ohne Kostenersatz auszuschließen. Das kann auch während einer laufenden Aktivität geschehen.

§ 7 Verlust von Gegenständen

Wir übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände unserer Besucher. Für mitgeführtes Gepäck, sowie mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit unserer Zustimmung oder in Kenntnis von uns erfolgt.

§ 8 Schadensmeldungen

Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Hofes Heide-Alpakas anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

§ 9 Fotografieren und Filmen

Gerne dürfen Sie Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen, auch bei Internetplattformen wie youtube, facebook oder Instagram, sowie eine gewerbliche Nutzung von Fotografien, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

Uns ist es hingegen erlaubt, Aufnahmen von Wanderungen oder anderen Aktivitäten zu machen, auch wenn Personen zu erkennen sind und diese zum Zwecke der eigenen Werbung, auch im Internet zu nutzen. Falls dies von Seiten eines Teilnehmers nicht gewünscht ist, so muss dies vor Beginn der Aktivität schriftlich bei uns eingehen.

§ 10 Nutzung von Mobiltelefonen

Alpaka Aktivitäten, insbesondere Wanderungen mit Alpakas dienen dazu, dem Stress des Alltags zu entfliehen. Daher sind Mobiltelefone während unserer Aktivitäten auf lautlos zu schalten.

§11 Gutscheine

Gutscheine sind ausschließlich als Wert-Gutscheine erhältlich. Der Wert eines Gutscheines bleibt unverändert, auch wenn sich die Preise der Aktivitäten verändern. Gutscheine sind so lange einlösbar, wie  Aktivitäten von den Heide-Alpakas angeboten werden. Verbindliche Buchungen für Aktivitäten sind auch im Falle eines Gutscheines erforderlich. Diese sind telefonisch oder per E-Mail möglich. Der Gutschein ist, genau wie die Buchungsbestätigung, zur Aktivität mitzubringen.         

Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

§ 12 Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt den Heide-Alpakas vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Heide-Alpakas. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!

Stand September 2020